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Gut betreut durch Ihren Privatarzt
(Wahlarzt)
Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der
nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten
steht. Er kann gar keine Kassenverträge haben, oder nur solche
mit bestimmten Kassen.
Die Bezeichnung "Wahlarzt" leitet sich aus dem Recht des
Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu
können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist daher nicht
nötig.
Fast die Hälfte - nämlich 520 - aller niedergelassenen
Ärzte sind Wahlärzte. Eine ausreichende Versorgung in
Tirol wäre ohne Wahlärzte nicht möglich.
Was haben die Wahlärzte zu bieten?
- Sie sind
auch in Gebieten vertreten, in denen nicht ausreichend Kassenärzte
zur Verfügung stehen.
- Das Leistungsspektrum
der sozialen Krankenversicherung.
- Alle Leistungen,
die in der Kassenmedizin nicht vorgesehen sind.
- Flexible
Ordinationszeiten und geringe Wartezeiten.
- Für
jeden Patienten zugänglich.
- Preisinformation.
- Information
über Kostenerstattung.
- Bei fachübergreifenden
Problemstellungen Zusammenarbeit (Überweisung) mit weiteren
Fachärzten (Wahlärzten und Kassenärzten)
Wie komme ich zum Wahlarzt?
- Ich suche
Ihn unbürokratisch auf.
- Natürlich
ist auch eine Überweisung möglich (von Kassenarzt oder
Wahlarzt).
Kann mich auch ein Wahlarzt überweisen?
Jeder Wahlarzt
kann zu einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt überweisen.
Und wie ist es mit den Verordnungen?
Der Wahlarzt
stellt ein Privatrezept (für Medikamente) oder eine Privatverordnung
(für Heilbehelfe) aus, die nach Einholung der Bestätigung
durch die Kasse wie eine Kassenverordnung gehandhabt werden.
Was kostet der Wahlarzt?
Scheuen Sie
Sich nicht, den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung über die
voraussichtlichen Kosten zu fragen oder auch einen schriftlichen
Kostenvoranschlag einzuholen. Für seine Leistungen stellt
Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus.
Wo bekomme ich Kostenersatz und wieviel?
- Bei meiner Krankenkasse
Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzten
bezahlt werden, erhalte ich den Kassentarif abzüglich des
gesetzlichen Selbstbehaltes. Für Leistungen, die nicht im
Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, wie z.B. Homöopathie,
Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen (z.B. für den Führerschein),
Gutachten, Reiseprophylaxe, Kuranträge, etc. erfolgt von
den Kassen keine Kostenerstattung.
- Bei meiner Privatversicherung
Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag
zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar
refundiert.
Machen Sie von der Kostenerstattung
Gebrauch! Nützen Sie die Möglichkeiten einer ambulanten
Zusatzversicherung!
Wo finde ich Hilfe bei Fragen und Problemen?
- Beim behandelnden
Wahlarzt.
- Bei meiner
Krankenversicherung.
- Bei der
Konsumenteninformation der Arbeiterkammer.
- Bei der
Ärztekammer.
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